MIFID II – Gesetz zur Sprachaufzeichnung in der Finanzbranche

MIFID II Sprachaufzeichnung in der Finanzbranche

Neue EU Richtlinie für rechtssichere Kommunikation

Seit dem 3 Januar 2018 gilt für Finanzdienstleister und Banken die Pflicht zur Aufzeichnung und Archivierung von Beratungsgesprächen. Alle Gespräche im Rahmen von Anlageberatung oder deren Anbahnung müssen fünf Jahre lang gespeichert und gesichert werden.

Auf den Punkt gebracht:

  • Gesetzliche Pflicht: Aufzeichnung und Aufbewahrung aller Beratungs und Anbahnungsgespräche über mindestens fünf Jahre
  • Hoher Aufwand: On Premise Systeme sind oft teuer und technisch schwer anpassbar
  • Cloud Alternative: NFON Neorecording speichert Gespräche automatisch verschlüsselt und DSGVO konform
  • Vollständige Entlastung: Wartung und Updates erfolgen durch den Cloud Anbieter
  • Schnelle Umsetzung: Service kann sofort gebucht und integriert werden

Die Lösung: SAVECALL berät Finanzinstitute und Contact Center bei der Auswahl sicherer und gesetzeskonformer Cloud Lösungen zur Sprachaufzeichnung und Datenverwaltung.

Worum es in diesem Beitrag geht: Welche Pflichten MIFID II vorschreibt, wie NFON Neorecording sie abdeckt und wie SAVECALL Finanzinstitute dabei unterstützt.

Die Frage: Wie erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Sprachaufzeichnung nach MIFID II ohne Ihr IT Budget zu überlasten?










MIFID II und die Aufzeichnungspflicht in der Praxis

Einschneidende Änderung für Finanzdienstleister, Banken und Contact Center Betreiber die sich mit Anlageprodukten an Endverbraucher richten. Zum 03.01.2018 ist eine neue EU Richtlinie zur Sprachaufzeichnung in Kraft getreten. Alle Gespräche im Rahmen von Finanz und Anlage Beratung – auch schon die reine Anbahnung – sind rechtssicher aufzuzeichnen und 5 Jahre zu verwahren. Vom Gesetzgeber ist hier nur wenig Hilfe zu erwarten. Die Verantwortlichkeit liegt bei der Bank, der Versicherungen und seiner Agenturen und den Contact Centern. Cloud Services der NFON AG schaffen hier Abhilfe. Denn in der täglichen Praxis ist die Abgrenzung ob das Gespräch aufzeichnungspflichtig ist oder nicht, schwer zu treffen. Hier stellt sich nun das Problem dass viele On-Premise Lösungen in der Finanzbrache über Jahrzehnte gewachsen sind und der Umbau nur mit hohen Kosten vonstattengehen kann. Eine bessere Lösung kann hier das NFON Produkt „Neorecording“ sein. Die Kommunikation per Telefon wird automatisch archiviert und verschlüsselt. Wartung und Update der Systeme übernimmt der Cloud Dienstleister nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes.




Wie SAVECALL unterstützt

SAVECALL berät Finanzdienstleister, Banken und Contact Center unabhängig bei der Wahl rechtssicherer Cloud-Lösungen zur Sprachaufzeichnung und begleitet Auswahl, Integration und Vertragsmanagement.

Fazit

IT Entscheider in betroffenen Branchen unterliegen nun einer deutlich höheren Pflicht zur Dokumentation Ihrer Geschäftsprozesse. Hier auf On-Premise Lösungen zu setzen birgt Risiken, da sich die Gesetzeslage jederzeit ändern kann – mit unabsehbaren Folgen für die angeschaffte Hardware – es droht eine Kostenfalle. Hier ist eine schnell umsetzbare Cloud Lösung wie „Neorecording“ von der NFON einfach flexibler. Der Service kann jederzeit gebucht werden. Da man hier auf eine gehostete Lösung setzt, sind Systempflege / Wartung und Updates nicht in der eigenen Verantwortung. Die Experten der Savecall helfen Ihnen gerne direkt. Kontaktieren Sie uns jederzeit unverbindlich.

Frank Frommknecht, Key Account Consultant bei SAVECALL

Verfasst von

Frank Frommknecht

Key Account Consultant, SAVECALL

Begleitet Unternehmen seit über 20 Jahren bei Auswahl und Optimierung ihrer Vernetzungslösungen. Sein Fokus: komplexe Telekommunikation aus Sicht des Kunden verständlich machen und strategisch die passende Lösung finden.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu MIFID II und Sprachaufzeichnung

Was schreibt MIFID II bei der Sprachaufzeichnung vor?

Die europäische Finanzmarktrichtlinie MIFID II verpflichtet Finanzdienstleister, Banken und deren Vermittler, Telefongespräche im Rahmen von Anlageberatung rechtssicher aufzuzeichnen und mindestens fünf Jahre revisionssicher aufzubewahren. Betroffen sind nicht nur abgeschlossene Beratungsgespräche, sondern bereits deren Anbahnung. Die Verantwortung für eine korrekte Umsetzung liegt bei den Instituten selbst, nicht beim Gesetzgeber, weshalb viele Unternehmen auf spezialisierte Cloud-Lösungen zur Aufzeichnung und Archivierung setzen.

Seit wann gilt die Aufzeichnungspflicht nach MIFID II?

Die MIFID-II-Aufzeichnungspflicht ist am 3. Januar 2018 EU-weit in Kraft getreten und gilt seither unverändert für Finanzdienstleister, Banken, Versicherungen und deren Vermittler. Wer Anlageberatung oder deren Anbahnung telefonisch durchführt, muss diese Gespräche seit diesem Datum lückenlos aufzeichnen und für mindestens fünf Jahre sicher archivieren, unabhängig davon, ob am Ende ein Vertragsabschluss zustande kommt.

Welche Gespräche müssen nach MIFID II aufgezeichnet werden?

Aufzeichnungspflichtig sind alle Telefonate, die im Zusammenhang mit Anlageberatung stehen, auch reine Anbahnungsgespräche ohne anschließenden Abschluss. In der Praxis ist die Abgrenzung, ob ein konkretes Gespräch darunterfällt, oft schwierig, weshalb viele Institute vorsorglich die gesamte Kundenkommunikation im betroffenen Bereich aufzeichnen lassen, um Nachweispflichten sicher zu erfüllen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

Warum ist eine On-Premise-Lösung zur Sprachaufzeichnung oft nachteilig?

Viele On-Premise-Systeme in der Finanzbranche sind über Jahrzehnte gewachsen und lassen sich nur mit hohem Aufwand an neue gesetzliche Anforderungen anpassen. Ändert sich die Rechtslage, drohen teure Nachrüstungen oder eine komplette Neuanschaffung der Hardware. Cloud-Lösungen umgehen dieses Risiko, da Wartung, Updates und Anpassungen an neue Vorgaben vom Anbieter übernommen werden.

Was ist NFON Neorecording?

NFON Neorecording ist eine Cloud-Lösung des Anbieters NFON AG zur automatischen, verschlüsselten Aufzeichnung und Archivierung von Telefongesprächen. Sie erfüllt die Anforderungen von MIFID II und der DSGVO und lässt sich ohne eigene Hardware direkt in die bestehende Telefonie integrieren. Wartung und Updates übernimmt NFON als Cloud-Anbieter, wodurch der administrative Aufwand für Finanzinstitute deutlich sinkt.

Wie unterstützt SAVECALL Finanzinstitute bei der Umsetzung?

SAVECALL berät Finanzdienstleister, Banken und Contact Center unabhängig bei der Auswahl geeigneter Cloud-Lösungen zur rechtssicheren Sprachaufzeichnung, etwa NFON Neorecording. Als carrier-neutraler Sourcing-Partner vergleicht SAVECALL Anbieter, prüft Konditionen und begleitet Auswahl, Integration und Vertragsmanagement, sodass Institute die MIFID-II-Anforderungen ohne zusätzliche interne IT-Ressourcen erfüllen können.

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