MIFID II – Gesetz zur Sprachaufzeichnung in der Finanzbranche

Veröffentlicht am 19. Februar 2018 15,89 Minuten zu lesen 2907 Worte

Einschneidende Änderung für Finanzdienstleister, Banken und Contact Center Betreiber die sich mit Anlageprodukten an Endverbraucher richten. Zum 03.01.2018 ist eine neue EU Richtlinie zur Sprachaufzeichnung in Kraft getreten. Alle Gespräche im Rahmen von Finanz und Anlage Beratung – auch schon die reine Anbahnung – sind rechtssicher aufzuzeichnen und 5 Jahre zu verwahren. Vom Gesetzgeber ist hier nur wenig Hilfe zu erwarten. Die Verantwortlichkeit liegt bei der Bank, der Versicherungen und seiner Agenturen und den Contact Centern. Cloud Services der NFON AG schaffen hier Abhilfe. Denn in der täglichen Praxis ist die Abgrenzung ob das Gespräch aufzeichnungspflichtig ist oder nicht, schwer zu treffen. Hier stellt sich nun das Problem dass viele On-Premise Lösungen in der Finanzbrache über Jahrzehnte gewachsen sind und der Umbau nur mit hohen Kosten vonstattengehen kann. Eine bessere Lösung kann hier das NFON Produkt „Neorecording“ sein. Die Kommunikation per Telefon wird automatisch archiviert und verschlüsselt. Wartung und Update der Systeme übernimmt der Cloud Dienstleister nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes.

Fazit

IT Entscheider in betroffenen Branchen unterliegen nun einer deutlich höheren Pflicht zur Dokumentation Ihrer Geschäftsprozesse. Hier auf On-Premise Lösungen zu setzen birgt Risiken, da sich die Gesetzeslage jederzeit ändern kann – mit unabsehbaren Folgen für die angeschaffte Hardware – es droht eine Kostenfalle. Hier ist eine schnell umsetzbare Cloud Lösung wie „Neorecording“ von der NFON einfach flexibler. Der Service kann jederzeit gebucht werden. Da man hier auf eine gehostete Lösung setzt, sind Systempflege / Wartung und Updates nicht in der eigenen Verantwortung. Die Experten der Savecall helfen Ihnen gerne direkt. Kontaktieren Sie uns jederzeit unverbindlich.

Autorenbild: Frank Frommknecht